Die Vielfältigkeit der "Person" in der Philosophie

Die Vielfältigkeit der "Person" in der Philosophie (Alessandro F. Hermann Ialenti) Die Frage nach dem Wesen und Status der Person ist eine der wichtigsten Fragen der abendländischen Philosophie. Allerdings ist es sehr bedeutenswert zu beachten, dass die ursprüngliche Bedeutung dieses Wortes aus der römischen Theaterkultur stammt: In dem römischen Zeitalter diente der Begriff sowohl zur Bezeichnung der Rolle des Schauspielers auf der Bühne als auch zur Benennung dem Status eines Individuums in der Gesellschaft. Noch heute hat der Person-Begriff in juristischer Hinsicht die Funktion, die Rechtsfähigkeit von Individuen gegenüber Sachverhalten oder Entitäten darzustellen. (juristische Person). Aus einer philosophischen Perspektive lassen sich 2 Denkrichtungen herausstellen: 1) Persona als theoretische / ontologische Bezeichnung für das Ich, das Selbst oder das Subjekt, insofern es außer dem Bewusstsein un dem Selbstbewusstsein einen Leib bzw. Körper besitzt, eine erkennende und handelnde Beziehung zu seiner Umgebung und Umwelt und eine individuelle bzw. eigene Geschichte, aus welche sich die Persönlichkeit eines bestimmten Individuums entsteht. Oft wird der Person auch Vernunft, freier Wille, Freiheit (Kant), und ein Verhältnis zu Gott oder dem Heiligem zugeschrieben (In der alten Patristik: Basilius der Große, Gregor von Nyssa und Gregor von Nazianz). Normalerweise geht man davon aus, dass sich die Person von einem Ding dadurch unterschedeidet, dass eine Person über eine ethische Verantwortung und das Vermögen des Selbstzuschreibung verfügt: Davon lassen sich auch die sogenannten Menschenrechte ableiten. Diese Auffassung erscheint aber oft problematisch zu sein, insbesondere, wenn es darum geht, den personalen Status von Kindern, schwachsinnigen und senilen Individuen, darzustellen. Rein theoretisch gefasst, sind solche Sonderfälle "Quasi-Personen", aber ethisch gesehen, bleiben solche Individuen trotzdem Menschen und moralische Personen, insofern sie eine moralische unantastabare Würde haben. Gewisse Rechte oder Pflichten stehen diesen Menschen zu. Gelegentlich gelten einige Tiere als Quasi-Personen. Allerdings sind die Grenzen zwischen Person und Quasi-Person kontrovers: z. B. ob ein Fötus als Kind, Quasi-Person oder Lebewesen zu intendieren ist). Dabei ist es wichtig zu beachten, dass ein Spannungsverhältnis zwischen dem rein ontologischen Begriff und dem normativen Kriterium: Die Befürworter vorwiegend ontologischer Auffassung verweisen darauf, dass jede normative Bezeichnung der Person eine tranzsendentale Grundannahme der Person als "Wesen" voraussetzt. Im Gegensatz zu dieser Idee behaupten die Fürsprecher vorwiegend normativer Methoden, dass sich der Begriff auf Person auf die pragmatische und iuristische Zuteilung von Rechten und Pflichten beziehe. 2. Persona als metaphysische und überindividuelles Wesen Einige Philosophen ( bspw. Spinoza, Hegel, Gentile und Scheler) weiten den Begriff von Person auf überindividuelle Größen wie Substantia (Spinoza, ethischer Staat (Hegel, Gentile) oder universelle Gesamtperson(Scheler). Dabei ist es zu beachten, dass diese universelle Dimension der Person einzige Individuen verwenden kann, um zu einem Bewusstsein von sich selbst zu kommen bzw. kollektive Handlungen auszuführen. Laut dieser Auffassung ist es daher möglich, dass ein Volk kollektive Schuld auf sich lädt, obzwar nicht alle Individuen des jeweiligen Volkes an schuldhaften oder illegalen Handlungen selber beteiligt waren. Im neutralen Sinn lassen sich Staaten, Firmen, Institutionen juristische Personen heißen, sofern sie Rechte und Pflichte haben.(© Alessandro Ialenti 2017)

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